Rückforderung der Fonds-Ausschüttung - müssen Sie als Anleger zahlen?

Ist Ihr Fonds finanziell angeschlagen oder sogar insolvent, kommt zu Ihrer Sorge eines finanziellen Teil- oder Maximalverlustes möglicherweise zusätzlich eine Zahlungsaufforderung, die während der Laufzeit erfolgten Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Rückforderung der Ausschüttung eines Insolvenzverwalters bzw. eines Rechtsanwaltes bekommen?

 

Wir prüfen für Sie, ob diese Forderung gerechtfertigt ist!

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt die Zulässigkeit der Rückforderungen von Ausschüttungen (aus geschlossenen Beteiligungen) durch die jeweilige Fondsgesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen an.

 

Nehmen Sie deshalb zeitnah mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen eine Ersteinschätzung geben können.

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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