Anwaltliche Begleitung und Pflichtverteidigung in allen Fällen des Strafrechts

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat, also die gesetzlichen Vorschriften, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnis betreffen.

Da diese schweren Eingriffe in Freiheiten und Rechte der Bürger ermöglicht, gilt das sogenannte gesetzliche Rückwirkungsverbot

(§ 1 StGB): Es darf immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eine Strafe verhängt werden - anderenfalls ist keinerlei staatliche Sanktion zulässig.

Dieser Grundsatz ist in der deutschen Verfassung (Grundgesetz, GG) Art. 103 Abs. 2 GG verankert. Bei einem Verstoß ist deshalb auch die Verfassungsklage möglich. Auch das weniger streng sanktionierte Ordnungswidrigkeitenrecht zählt zum Strafrecht. Handelt es sich um jugendliche Täter, gilt zusätzlich das Jugendstrafrecht.

 

Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.

Das materielle Strafrecht legt die Vorschriften der Sanktionen fest und unterscheidet sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil.

 

Der Allgemeine Teil unterscheidet bzw. regelt

  • die Arten der Beteiligung (Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter, Beihilfe etc.)
  • wann der Versuch einer Straftat vorliegt, wann er strafbar ist oder auch, wann eine Straftat z. B. durch Notwehr gerechtfertigt ist
  • die unterschiedlichen Arten von Sanktionen, die das Strafrecht dem Staat zur Hand gibt
    (Freiheitsstrafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Vermögensstrafe, Geldstrafe, Ersatzhaft, Berufsverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • Bemessungen des Strafmaßes als Grundlage für Strafrichter

Im Besonderen Teil geht es um die Tatbestandsmerkmale, die sich aus objektiven (wie z. B. Diebstahl, § 242 StGB) und subjektiven Komponenten (wie z. B. Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) zusammensetzen. Das formelle Strafrecht regelt den Ablauf der Verfahren (Ermittlungsverfahren, die Strafverhandlung und den Strafvollzug) im sogenannten Strafprozessrecht, in der Strafprozessordung (StPO)

 

Wichtig: Um Sie richtig beraten und verteidigen zu können, ist Ihr Informationswille entscheidend.

Verteidigerin Sabine Kleinke Braunschweig Landgericht Eiermarkt

In diesen Fällen helfen wir Ihnen

Wir bieten Ihnen grundsätzlich eine Begleitung bei Haus- und Firmendurchsuchungen an, damit von Anfang an Fehler vermieden werden können.

  • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag etc.)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung, Beteiligung an einer Schlägerei u.a.)
  • Strafen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Erpressung u.v.a)
  • Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung
  • gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht)
  • Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.v.m).

Bußgeldsachen

  • nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  • nach Bußgeldbescheids-Einspruch
  • Prüfung der Vermeidung von Fahrverboten

Führerscheinsachen

Nirgendwo kommen Sie schneller in Kontakt mit Polizei und Strafverfolgungs-behörden:

Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr oder Unkenntnis von  Rechtsvorschriften können (unliebsame) Folgen haben.

Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) orien-tiert sich am Strafgesetzbuch (StGB): Damit sind für Jugendliche alle Hand-lungen strafbar, die es auch für Erwach-sene sind. Nur die Strafen unterscheiden sich: Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.


Kapitalmarktstrafrecht

Infolge der Finanzmarktkrise hat der nationale und europäische Gesetzgeber eine Fülle neuer, komplizierter Vorschrif-ten geschaffen.

Die Fälle „Porsche - VW“ und „Schutzgemeinschaft der Kleinanleger/SdK“ machten Schlagzeilen.

Korruption & Untreue

Die Globalisierung macht es möglich:

 

Private Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sehen sich immer mehr Fällen von Bestechung, Vorteils-gewährung, Erpressung und Untreue-handlungen gegenüber.

Pflichtverteidigung

Die Strafprozessordnung (StPO) nennt in

§ 140 Abs. 1 und Abs. 2 die Fälle, in denen Ihnen als Beschuldigter ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird - mit Ihren finanziellen Möglichkeiten hat das nichts zu tun, sondern dient einem ausgewogenen Kräfteverhältnis zur Anklage im Strafverfahren.


Steuerstrafrecht

Geht es um eine Steuerhinterziehung

(z. B. durch nicht gemeldetes Auslands-vermögen - Konten, Depots etc.) oder eine strafbefreite Selbstanzeige nach

§ 371 AO? Hier kennen wir uns aus und können Ihnen helfen.

Verkehrsstrafrecht

Liegt ein besonders schwerwiegender Fall eines Verstoßes gegen das Verkehrs-recht vor, z. B. Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sogar Verletzen einer Person, brauchen Sie eine anwaltliche Begleitung.

Wirtschaftsstrafrecht

Die Straftatbestände der Wirtschafts-kriminalität stellen klassische Individual-rechtsgüter wie Eigentum und Vermögen und die sogenannten Gesamtrechtsgüter (Kapitalmarkt oder das staatliche Fiskal-system) unter Schutz.


Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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