Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie einen Verlust klaglos hinnehmen müssen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist von einem kompetenten Rechtsanwalt im Kapitalmarkrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung, einer Sittenwidrigkeit oder eines Kapitalanlagebetrugs, können Anleger ihr Geld auf dem Rechtsweg oft doch noch retten.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der über umfassende Kenntnisse im Anlegerschutz verfügt und Ihre Rechte gegenüber Banken durchsetzt, dann haben Sie die richtige Kanzlei gefunden. Dazu gehört auch, dass wir Sie über Vorschriften zum Thema Compliance beraten, der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes Ihrer Bank.
An Darlehen sind oft existenzielle Grundlagen geknüpft. Kommt es auf Grund der Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse (durch Arbeitslosigkeit oder verschlechterte Liquiditätslage bzw. Ertragslage) während der Laufzeiten zu Engpässen, sollten Sie besser vorher schon wissen, was auf Sie zukommt.
Wir beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen, die hinsichtlich befristeter und unbefristeter Darlehen aufkommen können:
Welche wechselseitigen Pflichten und Verpflichtungen gehen Sie bei einem Darlehensvertrag ein?
Was tun, wenn die Bank den Kredit ordentlich oder außerordentlich kündigt?
Wann können Sie als Kunde den Darlehensvertrag kündigen und den Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten gelten für die Bank beim Verbraucherkredit?
Lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen?
Und selbstverständlich können Sie sich auch bei Streitigkeiten zwischen Bank und Kunden bezüglich Internetbanking oder Pishing auf unser hohes Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen.
Sie benötigen rechtliche Beratung in Dar-lehensangelegenheiten? Gerne helfen wir Ihnen weiter in einem persönlichen Gespräch, wenn es z. B. um folgende Darlehensformen geht:
Haben Sie Probleme bei der Absicherung Ihres Kreditrisikos erlebt oder brauchen Sie eine Beratung vor der Unterschrifts-leistung? Wir helfen Ihnen gern weiter:
Wir unterstützen Sie, wenn es um das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit geht, die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE):
Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kreditinstitut übermäßige Bankgebühren für seine Dienstleistungen von Ihnen erhebt?
Haben Sie Fragen hinsichtlich Ihres Bankkontos?
Haben Sie auf Empfehlung eines Bankberaters Wertpapiere erworben, ohne ausreichend auf die Risikostruktur hingewiesen worden zu sein? Dann können Sie von der Bank Schadensersatz verlangen. Oder vermuten Sie Beratungsfehler?
Unternehmer oder Privatmann: Sie benötigen eine professionelle Beratung und Begleitung bei den Bankgesprächen in allen Fragen zu einer anstehenden oder getätigten Immobilienfinanzierung?