Eine Pflichtverteidigung sichert Ihre Verfahrensrechte als Beschuldigter und ermöglicht eine wirksame Verteidigung. Mit dem sogenannten "Anwalt für Arme" hat eine Pflichtverteidigung nichts zu tun, denn finanzielle Mittel sind nicht ausschlaggebend.
Es geht somit eher um ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen Anklage und Verteidigung.
§ 140 STPO Abs. 1 nennt die Fälle Ihres Anspruchs auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Abs. 2 erkennt weitere an:
Weitere Informationen, auch hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, den Prozess zu finanzieren, können Sie hier nachlesen.