Pflichtverteidigung - damit Ihre Interessen vor Gericht gewahrt werden

Eine Pflichtverteidigung sichert Ihre Verfahrensrechte als Beschuldigter und ermöglicht eine wirksame Verteidigung. Mit dem sogenannten "Anwalt für Arme" hat eine Pflichtverteidigung nichts zu tun, denn finanzielle Mittel sind nicht ausschlaggebend.

Es geht somit eher um ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen Anklage und Verteidigung.

Beratung Pflichtverteidiung Sabine Kleinke

In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger

§ 140 STPO Abs. 1 nennt die Fälle Ihres Anspruchs auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Abs. 2 erkennt weitere an:

  • bei Erforderlichkeit der Akteneinsicht durch einen Verteidiger
  • bei Unfähigkeit der Selbstverteidigung
  • bei einer Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen - dies ist der am häufigsten verwendete Beiordnungsgrund

Weitere Informationen, auch hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, den Prozess zu finanzieren, können Sie hier nachlesen.


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Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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