Im Gegensatz zu den offenen Fonds spielt bei ihnen die Sicherheit der Investments eine große Rolle.
Bei dieser Anlageform besteht im Prinzip immer ein Totalverlust-Risiko, welches auch durch die nicht vorhandene Risikostreuung vorhanden ist. Denn geschlossene Fonds investieren meistens nur in ein Projekt. Scheitert dieses Projekt, könnte der Fonds sogar von der Insolvenz betroffen sein und die Einlagen der Anleger wären dann voraussichtlich „verloren“.
Bei geschlossenen Fonds wird der Anleger Gesellschafter (i.d.R. Kommanditist einer GmbH & CoKG) einer (Personen-)Gesellschaft. Auch hier wird das Vermögen von Managern angelegt, häufig aber nur in eine bestimmte Immobilie.
Der Unterschied zum offenen Fonds besteht darin, dass der Anleger hier steuerlich als Mitunternehmer (da Regelgesellschafter einer Personengesellschaft) angesehen wird und er damit nicht mehr Einkünfte aus Kapital erzielt, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Diese Einkünfte werden daher dem zu versteuernden (Rest-)Einkommen zugerechnet und werden nicht dem Abgeltungssteuersatz, sondern dem individuellen (meist höheren) Steuersatz unterworfen (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer).
Wird die betreffende Immobilie nach 10 Jahren wieder veräußert, sind diese Gewinne steuerfrei.
Achtung: Hier drohen Haftungsrisiken. Anleger sind Mit-Unternehmer und haften in der Regel als Kommanditist in vollem Umfang mit ihrer Einlage, können aber häufig auf wichtige Entscheidungen nur bedingt Einfluss nehmen.
Das Risiko besteht hier bezüglich der Kreditzinsen, die keineswegs immer für die gesamte Laufzeit der Finanzierung fest vereinbart sind. Somit können steigende Kreditzinsen zu erheblich höheren Kosten und im schlimmsten Fall sogar zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen.