Fahrerlaubnis und Führerschein - der maßgebliche Sachverhalt ist jetzt wichtig

Gerade im Bereich der Führerscheinsachen sind die maßgeblichen Sachverhalte immer wieder von subjektiven Feststellungen von Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessgeräte und Blitzautomaten bestimmt. Zugegeben: Nichts und niemand ist perfekt. Wenn sich aber dann ein Fehler eingeschlichen hat, sollte dieser nicht zu Ihren Lasten gehen. Jetzt kommt es darauf an, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.

Bevollmächtigen Sie uns, Einblick in die betreffende Bußgeld- oder Ermittlungsakte zu nehmen.

Diejenigen Fakten, die sich daraus ergeben, sollten dann Gegenstand Ihrer weiteren Entscheidungen sein.

 

Kontaktieren Sie uns auch in Fällen von Alkohol- und Drogenkonsum. Joint, Kiffen, Cannabis: Bei Marihuana-Konsum handelt es sich verkehrtsrechtlich um eine Ordungswidrigkeit, die - bei Erstkontrolle - mit 500 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird.

Verkehrsrechtlich gelten hier dieselben Vorschriften zum Führerscheinentzug wie bei einem Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss fährt. Als Ihre anwaltliche Vertretung in Führerscheinangelegenheiten haben wir das Ziel, die für Sie als unseren Mandanten günstigste Vorgehensweise zu ermitteln. Deshalb ist es auch in diesen Fällen angeraten, sich unseres fachlichen Beistandes so früh wie möglich zu sichern.


Unterschied Fahrerlaubnis - Führerschein

Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt Ihnen die formelle Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen.

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung darüber, dass diese Fahrerlaubnis besteht. Geht Ihnen Ihr Führerschein verloren oder können Sie diesen bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigen, besteht jedoch weiterhin Ihre Fahrerlaubnis.

Hier machen Sie sich strafbar

  • Im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat wird die Fahrerlaubnis meist vorläufig entzogen. Wird die Entziehung nach Einspruch des Betroffenen gerichtlich bestätigt, erlischt sie endgültig.
  • Sie muss dann neu beantragt werden. Wer dann Auto fährt, macht sich strafbar.

Unsere anwaltlichen Leistungen für Sie

Wir beraten Sie in Führerscheinangelegenheiten zu Themen wie

  • Sperre und Sperrfrist
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • MPU-Gutachten
  • MPU-Anordnung
  • Fahrverbot

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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