Alkohol am Steuer, BAK*, Fahrerflucht, Fahrverbot - das müssen Sie jetzt wissen

Was bedeuten die einzelnen Promillegrenzen für eine Bestrafung? Welche Rolle spielt es, ob Sie sich nicht fahruntauglich fühlten? Wie bekommen Sie Ihren beschlagnahmten Führerschein zurück? Sie haben eine Unfallflucht begangen und bereuen die Tat?

Ab wann spricht man von einem gefährlichen Eingriff in den oder einem Verbrechen im Straßenverkehr?

 

Welche Möglichkeiten bleiben Ihnen also ohne eine anwaltliche Begleitung, Ihre Mobilität zu sichern, auf die Sie angewiesen sind? Keine.

Sicher möchten Sie nicht auf Ihren Führerschein verzichten.

Als Ihr Strafverteidiger kann ich erfolgreich darauf Einfluss nehmen, dass Sie diesen schneller wiedererhalten.

  • Sie müssen bedenken, dass es keinen Katalog gibt, welcher die Strafhöhe (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe) bestimmt.
    Hier kann ich als Ihr Verteidiger auf eine milde Strafe hinwirken.
  • Strafzumessungskriterien (Vorsatz, Fahrlässigkeit, Tatzeitpunkt, BAK*) können strafschärfend oder strafmildernd auf die Strafhöhe wirken.
  • Neben Trunkenheit am Steuer wird insbesondere Unfallflucht hart von den Gerichten bestraft.
    Denn bei einer unentdeckten Unfallflucht bleibt der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen. Eine gute Strafverteidigung ist demnach von hoher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens.

Ich werde Sie zunächst beraten und dann die Ermittlungsakte einholen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Gute Gründe, einen Strafverteidiger zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen

  1. Schon im Ermittlungsverfahren können wir auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken (z. B. wenn der Schaden sehr gering ist)
  2. Beantragen der Akteneinsicht: ohne Aktenkenntnis keine optimale Verteidigung vor Gericht.
  3. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und geben Ihnen professionelle Tipps.
  4. Ein Gutachten, das wir für Sie einholen, kann sinnvoll sein: Es klärt z. B., ob Sie den Schaden verursacht oder die Verursachung bemerkt haben.

5. Wenn Sanktionen für Führerschein und Fahrerlaubnis drohen, können wir den Führerscheinentzug vermeiden. Wir legen für Sie Beschwerde ein und fordern eine Überprüfung: Im Erfolgsfalle erhalten Sie Ihren Führschein wieder und haben eine Indizwirkung für das spätere gerichtliche Verfahren. Das Strafverfahren kann möglicherweise mit einer Einstellung bzw. einem Freispruch enden.

 

*BAK - Blutalkoholkontrolle

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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