Einlagensicherung - Sicherung der Haftung durch Banken per Eigenkapital

Ihr Bankinstitut muss per Einlagensicherungs-Gesetz dafür sorgen, dass Ihre Rückzahlungsansprüche aus den Wertpapiergeschäften durch eine bankinterne Einlagensicherung in einem gewissen Umfang abgesichert sind.

 

Einlagensicherungssysteme schützen:

  • Kontoeinlagen (Kontoguthaben, Festgeld, Spareinlagen)
  • Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, die Kunden Besitz oder Eigentum an Geld verschaffen sollen
  • bis 100.000 Euro; die Deckung kann sich maximal u.U. bis 500.000 Euro erhöhen

Gesetzliche Anlegerentschädigungen schützen:

  • Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften (Investmentfondsanteile)
    Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse
  • Anspruch auf 90 % Ersatz aus Wertpapiergeschäften, maximal bis zu 20.000 Euro.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Institutssicherung: www.einlagensicherung.de.

 

Wir helfen Ihnen bei der Klärung, ob und welche Entschädigungsansprüche für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ihrerseits bestehen, wahren in diesem Falle die einzuhaltenden Fristen und stehen Ihnen in allen Phasen fachlich zur Seite.

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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