Ihr Bankinstitut muss per Einlagensicherungs-Gesetz dafür sorgen, dass Ihre Rückzahlungsansprüche aus den Wertpapiergeschäften durch eine bankinterne Einlagensicherung in einem gewissen Umfang abgesichert sind.
Einlagensicherungssysteme schützen:
Gesetzliche Anlegerentschädigungen schützen:
Weitere Informationen zur Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Institutssicherung: www.einlagensicherung.de.
Wir helfen Ihnen bei der Klärung, ob und welche Entschädigungsansprüche für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ihrerseits bestehen, wahren in diesem Falle die einzuhaltenden Fristen und stehen Ihnen in allen Phasen fachlich zur Seite.