Das Kapitalmarktstrafrecht - eine komplexe Materie mit rasanter Dynamik

Infolge der Finanzmarktkrise haben der deutsche und der europäische Gesetzgeber eine Flut neuer und komplizierter Vorschriften geschaffen. Ein kaum überschaubarer „Verweisungs- und Normendschungel“ hat sich gebildet.


Wie sollten also Sie als Laie noch wissen, ob Ihre Handlung zum Beispiel unter § 20 a WpHG fällt, wenn schon viele Juristen kaum mehr einen Überblick haben? Schnell zur Hand ist die Prüfung des Verbotsirrtums (der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung). Die wichtigsten Gebiete des Kapitalmarktstrafrechts sind das Insiderstrafrecht sowie das Verbot der Marktmanipulation.


Börsenstrafrecht: Insider-Strafrecht und Insider-Handel

Hintergrund ist, dass die Zuverlässigkeit und Wahrheit der Preisbildung an Börsen und Märkten geschützt werden soll.

Kurz gesagt: Wer also über kurserhebliche Information über ein Insiderpapier oder dessen Emittenten verfügt, bevor diese Information öffentlich bekannt geworden ist, macht sich strafbar.

 

Ab wann gilt eine Person als Insider?

Diese betrifft nicht nur Personen, die eine derartige Straftat planen. Auch Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Aufsichtsrat- oder Vorstandsmitglieder verfügen oft über Informationen, die sie somit zum Insider werden lassen - ohne sich dessen bewusst zu sein.

Sie sind betroffen? Handeln Sie schnell: Sprechen Sie uns für Ihre effektive Verteidigung bei der Verhandlung über den möglichen Erlass eines Haftbefehls an!

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

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