Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE) - nicht immer werden diese fällig oder richtig berechnet

Sie haben einen Kredit mit einer langen Zinsfestbindung bei einer Bank abgeschlossen und möchten aus dem Vertrag heraus, weil die aktuellen Zinsen niedriger sind?

 

Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf das Sonderkündigungrecht nach § 489 BGB haben und ob Sie Ihrer Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen müssen. Gemeint ist damit das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestbindungszeit.

Darlehenskündigung nach 10 Jahren? Diese Voraussetzungen sind wichtig:

  • Die vorgeschriebene 10-Jahresfrist beginnt mit der Auszahlung der gesamten Kreditsumme an den Darlehensnehmer oder ab dem Zeitpunkt der letzten Vertragsanpassung
  • Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Sie keine Änderungen im Darlehensvertrag vorgenommen haben.
  • Bei der Sonderkündigung gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
    Anschließend haben Sie nur noch zwei Wochen Zeit, Ihre Restschuld zu begleichen.
  • Nach Ablauf von 10 Jahren und der Kündigungsfrist von sechs Monaten fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
    Die VFE fällt jedoch an, wenn Sie innerhalb des vereinbarten Zeitraumes das Zinsdarlehen kündigen.

Wichtige Hinweise, wenn Ihr Kredit endet

  • Kredite mit veränderlichen Zinssätzen können jederzeit beendet werden.
  • Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung.
    Für diese gelten die Regeln der VFE analog.
  • Oft werden kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist Angebote unterbreitet, welche scheinbar lukrative Vertragskonditionen offerieren - lassen Sie sich hier von uns beraten, ob Sie damit eine Umschuldung aufs Spiel setzen oder nicht. Denn mit einer Änderung geht der Beginn einer neuen Frist einher.

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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