Haben Sie auf Empfehlung eines Bankberaters Wertpapiere erworben, ohne ausreichend auf die Risikostruktur hingewiesen worden zu sein? Dann können Sie von der Bank Schadensersatz verlangen. Oder vermuten Sie Beratungsfehler?
Im Gegensatz zur Vermögensverwaltung, entsteht bei der reinen Anlageberatung nur ein einziges, kurzzeitiges Schuldverhältnis.
So besteht grundsätzlich für die Zeit nach der Anlageentscheidung keine Vermögensbetreuungspflicht.
Allerdings ist Ihr Berater verpflichtet, Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie unzureichend aufgeklärt wurden, sprechen Sie uns bitte zeitnah an.