Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat, also die gesetzlichen Vorschriften, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnis betreffen.
Da diese schweren Eingriffe in Freiheiten und Rechte der Bürger ermöglicht, gilt das sogenannte gesetzliche Rückwirkungsverbot
(§ 1 StGB): Es darf immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eine Strafe verhängt werden - anderenfalls ist keinerlei staatliche Sanktion zulässig.
Dieser Grundsatz ist in der deutschen Verfassung (Grundgesetz, GG) Art. 103 Abs. 2 GG verankert. Bei einem Verstoß ist deshalb auch die Verfassungsklage möglich. Auch das weniger streng sanktionierte Ordnungswidrigkeitenrecht zählt zum Strafrecht. Handelt es sich um jugendliche Täter, gilt zusätzlich das Jugendstrafrecht.
Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
Das materielle Strafrecht legt die Vorschriften der Sanktionen fest und unterscheidet sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil.
Der Allgemeine Teil unterscheidet bzw. regelt
Im Besonderen Teil geht es um die Tatbestandsmerkmale, die sich aus objektiven (wie z. B. Diebstahl, § 242 StGB) und subjektiven Komponenten (wie z. B. Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) zusammensetzen. Das formelle Strafrecht regelt den Ablauf der Verfahren (Ermittlungsverfahren, die Strafverhandlung und den Strafvollzug) im sogenannten Strafprozessrecht, in der Strafprozessordung (StPO).
Wichtig: Um Sie richtig beraten und verteidigen zu können, ist Ihr Informationswille entscheidend.
Wir bieten Ihnen grundsätzlich eine Begleitung bei Haus- und Firmendurchsuchungen an, damit von Anfang an Fehler vermieden werden können.
Nirgendwo kommen Sie schneller in Kontakt mit Polizei und Strafverfolgungs-behörden:
Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr oder Unkenntnis von Rechtsvorschriften können (unliebsame) Folgen haben.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) orien-tiert sich am Strafgesetzbuch (StGB): Damit sind für Jugendliche alle Hand-lungen strafbar, die es auch für Erwach-sene sind. Nur die Strafen unterscheiden sich: Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Infolge der Finanzmarktkrise hat der nationale und europäische Gesetzgeber eine Fülle neuer, komplizierter Vorschrif-ten geschaffen.
Die Fälle „Porsche - VW“ und „Schutzgemeinschaft der Kleinanleger/SdK“ machten Schlagzeilen.
Die Globalisierung macht es möglich:
Private Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sehen sich immer mehr Fällen von Bestechung, Vorteils-gewährung, Erpressung und Untreue-handlungen gegenüber.
Die Strafprozessordnung (StPO) nennt in
§ 140 Abs. 1 und Abs. 2 die Fälle, in denen Ihnen als Beschuldigter ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird - mit Ihren finanziellen Möglichkeiten hat das nichts zu tun, sondern dient einem ausgewogenen Kräfteverhältnis zur Anklage im Strafverfahren.
Geht es um eine Steuerhinterziehung
(z. B. durch nicht gemeldetes Auslands-vermögen - Konten, Depots etc.) oder eine strafbefreite Selbstanzeige nach
§ 371 AO? Hier kennen wir uns aus und können Ihnen helfen.
Liegt ein besonders schwerwiegender Fall eines Verstoßes gegen das Verkehrs-recht vor, z. B. Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sogar Verletzen einer Person, brauchen Sie eine anwaltliche Begleitung.
Die Straftatbestände der Wirtschafts-kriminalität stellen klassische Individual-rechtsgüter wie Eigentum und Vermögen und die sogenannten Gesamtrechtsgüter (Kapitalmarkt oder das staatliche Fiskal-system) unter Schutz.