Wenn Ihnen als Anleger durch fehlerhafte Investitionen in Anlageprodukte wie Zertifikate, Fonds und andere Wertpapiere ein finanzieller Schaden entsteht, wird dieser jedoch meist erst Jahre nach dem Erwerb des jeweiligen Produkts offensichtlich.
Möchten Sie dann Ansprüche gegen die Bank oder den Anlageberater wegen einer Falschberatung erheben, kann es vorkommen, dass diese sich auf die dreijährige Verjährungsfrist berufen.
Das ist genauso ärgerlich wie in den Fällen, wenn Sie durch eine Kapitalanlage hohe Summen verloren haben - im Vertrauen auf die Aussagen des Bankberaters bzw. Anlagevermittlers oder auf zu erwartende hohe Renditen, die Ihnen mittels Prospekten in Aussicht gestellt wurden.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Unterstützung von Mandanten, die durch eine fehlerhafte Anlageberatung geschädigt wurden. Wir prüfen sorgfältig Ihre gegenüber Emittenten, Prospektverantwortlichen und Beratern bestehende Rechte.
Auch bei Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Kredites oder bei einer Vorfälligkeitsentschädigung in unberechtigter Höhe, können wir Sie unterstützen.
Wir helfen Ihnen in all diesen Fällen, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz in angemessener Höhe durchzusetzen und Ihre Altersvorsorge zu retten.
Haben Sie rechtliche Fragen zu Kapitalanlagen? Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Banken und Emittenten sowie die Klärung von Fragen zum Anlegerschutz.