Sie möchten eine private oder geschäftliche/gewerbliche Immobilie finanzieren? Es empfiehlt sich, nicht nur Vergleichsangebote bei unterschiedlichen Banken, sondern auch bereits im Vorfeld
juristischen Rat einzuholen, damit Fehler bei der Baufinanzierung vermieden werden können.
Bei einem Immobilienkredit ist ein starker Partner an Ihrer Seite sinnvoll, der Ihre Rechte gegenüber der Bank kennt - und Sie engagiert vertritt.
- Sie planen eine Immobilienfinanzierung oder Umschuldung?
- Sie haben ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen?
- Sie haben das Gefühl, dass Sie nicht ordnungsgemäß über Ihre Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurden?
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind unwirksam. Für Sie heißt das, Sie können auch dann noch widerrufen, wenn die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist.
- Selbstverständlich beraten wir Sie auch, sollten Sie bereits einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben.
Dank meiner beruflichen Erfahrung als Bankkauffrau, kenne ich beide Seiten und bin mit diesem Geschäftsbereich bestens vertraut.
Verschiedene Faktoren spielen für Ihre Bank eine Rolle, wenn es um die Bewilligung Ihrer Immobilienfinanzierung geht. Wir klären Sie vor Vertragsabschluss über mögliche Konfliktpunkte auf:
- Anwesenheit bei Bankgesprächen
- Bonitätsprüfung / Kreditwürdigkeitsprüfung
- Schufa-Scoring: die berechnete Wahrscheinlichkeit, ob Sie termingerecht den Kredit zurückzahlen können
- Wir prüfen abgelehnte Finanzierungen (z. B. aufgrund der Eigenschaften, der Ausstattung, des Alters, der Lage und des Zustands des Objektes).
Oft haben Immobilienkreditverträge falsche oder fehlerhafte Widerrufs-belehrungen. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden bzw. eine bereits gezahlte zurückfordern können.
- Wir prüfen Widerrufsbelehrungen von Kreditverträgen.
- Wir prüfen für Sie die vorgeschlagenen Kreditangebote Ihrer Bank hinsichtlich der Anfangstilgung, jährlichen Tilgung, Sondertilgung, Kreditlaufzeiten und der Widerrufungsmöglichkeiten von Darlehen.
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Sie haben bereits vor längerer Zeit einen Festzins-Vertrag abgeschlossen und ärgern sich, dass Sie nicht von den niedrigen Zinssätzen profitieren können? Wir prüfen, ob für
Sie das Sonderkündigungsrecht in der Immobilienfinanzierung nach §489 BGB gilt (Darlehenskündigung nach 10 Jahren) und natürlich auch, ob Sie damit eine Vorfälligkeitsentschädigung riskieren.