Öffentliches Amt, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftliche Vereinigungen / Organisationen:
Korruption ist kein Kavaliersdelikt.
Hier wird eine Vertrauensstellung missbraucht, um sich oder Dritten einen materiellen oder auch immateriellen Vorteil zu verschaffen, für den kein rechtlicher Anspruch besteht. Vom Restaurantbesuch bis hin zum vermittelten Auftrag: korruptes Verhalten, ob Bestechung oder Geldwäsche, wird strafrechtlich verfolgt.
Achten Sie als Unternehmer darauf, dass alle Verträge tatsächlich existieren, eingehalten und entsprechend honoriert werden.
Sind Sie sich hier im Unklaren, kontaktieren Sie uns bitte. Wichtig zu wissen ist gleichfalls, dass Sie als Geschäftsführung strafrechtliche Verantwortung tragen. Gern klären wir Sie vorsorglich über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Vertiefende Informationen sind nachzulesen beim Bundeskriminalamt.
Der § 266 StGB schützt das Vermögen als Ganzes und unterscheidet die Tatbestände Missbrauch und Treubruch.
Beiden gemeinsam ist, dass der Veruntreuende eine gesetzliche, behördliche oder kraft Rechtsgeschäfts bestehende Vermögensbetreuungspflicht hatte und seine Handlung zu einem Vermögensschaden beim Vermögensinhaber geführt hat.
In jedem Falle ist es ratsam, eine Strafverteidigung ins Auge zu fassen, wenn gegen Sie wegen Untreue ermittelt wird, da der Begriff sehr weit gefasst werden kann. Wir kümmern uns um einen Einblick in die Ermittlungsakten und überprüfen den vorliegenden Tatbestand für Ihre effektive Verteidigung.