Bankgebühren - akzeptieren Sie nicht jede Zusatzgebühr

Unter Bankgebühren fallen alle Entgelte, die von Kreditinstituten für Dienstleistungen von ihren Kunden erhoben werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bank Gebühren für Leistungen erhebt, zu deren Erbringung sie gesetzlich verpflichtet ist, sollten Sie Einspruch erheben.

 

Dies gilt insbesondere bei diesen Serviceleistungen, die unentgeltlich erbracht werden müssen:

  • Einrichtung oder Auflösung von Konten und Sparkonten
  • Nachforschungen zum Geldeingang von Überweisungen
  • Kontoführung von Darlehenskonten
  • Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen
  • Berarbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen
  • Berabeitungsgebühren bei Bauspardarlehen

Es gibt also keinen Grund, neben den Kontoführungsgebühren alle Zusatzgebühren zu akzeptieren. Setzen Sie sich zur Wehr: Viele verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen haben in der letzten Zeit Ihr Recht als Bankkunde deutlich gestärkt.

 

Sprechen Sie uns im konkreten Einzelfall an:

Für eine eingehende Beratung und eine Prüfung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Kanzlei gern zur Verfügung, auch, wenn es um Ihr Bankkonto geht.

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst verbraucherfreundliche Urteile* gefällt:

  • Gebühren für die Änderung eines Dauerauftrags
  • Gebühren für Kundenbenachrichtigungen, nachdem eine Überweisung mangels Kontodeckung nicht ausgeführt wurde
    oder Lastschriften oder Einzugsermächtigungen fehlgeschlagen waren

Welche Bankgebühren sind anfechtbar?

Selbstverständlich kommt es auf den Einzelfall an. Bitte suchen Sie dennoch mit uns das Gespräch, sollte Ihr Thema nicht gelistet sein. Wir beraten Sie gern.

  • Kreditbearbeitungsgebühr bei Ratenkrediten
  • Schätzgebühren für Immobilien
  • Bereits bezahlte einschlägige Gebühren können innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückgefordert werden

Unser Tipp:
Alle Kosten, die innerhalb der letzten drei Jahre fälschlicherweise abgebucht wurden, lassen sich zurückfordern.

Den passenden Schriftsatz erstellen wir gern für Sie.

*BGH, Urteil vom 12.09.2017, AZ. XI ZR 590/15

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

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