Unter Bankgebühren fallen alle Entgelte, die von Kreditinstituten für Dienstleistungen von ihren Kunden erhoben werden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bank Gebühren für Leistungen erhebt, zu deren Erbringung sie gesetzlich verpflichtet ist, sollten Sie Einspruch erheben.
Dies gilt insbesondere bei diesen Serviceleistungen, die unentgeltlich erbracht werden müssen:
Es gibt also keinen Grund, neben den Kontoführungsgebühren alle Zusatzgebühren zu akzeptieren. Setzen Sie sich zur Wehr: Viele verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen haben in der letzten Zeit Ihr Recht als Bankkunde deutlich gestärkt.
Sprechen Sie uns im konkreten Einzelfall an:
Für eine eingehende Beratung und eine Prüfung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Kanzlei gern zur Verfügung, auch, wenn es um Ihr Bankkonto geht.
In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst verbraucherfreundliche Urteile* gefällt:
Selbstverständlich kommt es auf den Einzelfall an. Bitte suchen Sie dennoch mit uns das Gespräch, sollte Ihr Thema nicht gelistet sein. Wir beraten Sie gern.
Unser Tipp:
Alle Kosten, die innerhalb der letzten drei Jahre fälschlicherweise abgebucht wurden, lassen sich zurückfordern.
Den passenden Schriftsatz erstellen wir gern für Sie.
*BGH, Urteil vom 12.09.2017, AZ. XI ZR 590/15