Wir klären Sie über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowohl bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (Konsumkredite) als auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (Immobilienkredite) auf. Auch, wenn der Gesetzgeber Ihnen bei Vertragskündigungen im Rahmen des Verbraucherschutzes viele Rechte einräumt, ist das Kreditrecht eine komplexe und oft auch komplizierte Angelegenheit, nicht nur, wenn es um hohe Summen geht. Es ist ratsam, sich in jedem Falle eine professionelle Unterstützung zu sichern, z. B. dann, wenn es vor dem regulären Ende des Kreditvertrags zu einer Kündigung durch die Bank kommt. Das müssen Sie nicht kommentarlos hinnehmen.Denn Banken dürfen per Gesetz nicht die Notlage des Kreditnehmers ausnutzen.
Als Erstes können wir in einem gemeinsamen Gespräch mit der Bank versuchen, die Rücknahme der Kündigung zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, lassen sich jedoch oft in der Art der Abwicklung Übereinstimmungen erzielen.
Auch bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Kreditvertrages oder dem Widerruf von Darlehen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Verstoßen Sie aus einem sogenannten wichtigen Grund als Kreditnehmer gegen Ihre vertraglichen Pflichten, kann Ihnen die Bank den Vertrag kündigen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie Ihrer pünktlichen Ratenzahlung über einen gewissen Zeitraum nicht nachkommen. In dem Falle spricht man von einem Erfüllungsschaden, weil Sie den Vertrag nicht eingehalten haben. Es entsteht also ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen Sie als Kunden: Manchmal versuchen Banken, auch hier eine Vermögensfälligkeitsentschädigung, VFE, geltend zu machen (die z. T. auch im Kleingedruckten des Vertrages steht).
Dieses Vorgehen entspricht nicht der Rechtsprechung! Vielmehr darf sie nach einer Kündigung lediglich Verzugszinsen fordern.
Für Kreditnehmer kann eine Kündigung wirtschaftlich vorteilhaft sein: Mit der Kreditauflösung können Kosten gespart werden. Allerdings kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen und der Restkreditbetrag wird fällig.
Wir beraten Sie, was im Falle Ihrer Kündigung rechtlich auf Sie zukommt. Auch im Falle einer anstehenden Scheidung kommen Sie bitte auf uns zu - wir klären Sie auf, was dieses hinsichtlich Ihres gemeinsamen Kredites oder Ihrer Bürgschaft bedeuteten kann.
Kontaktieren Sie uns, wenn die Bank mit Forderungen an Sie herantritt oder es bereits getan hat!
Wenn Ihr Darlehen seitens der Bank gekündigt worden ist und diese von Ihnen einen Erfüllungsschaden (z. B. in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung) verlangt, können wir Ihnen helfend zur Seite stehen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, sollten Sie Ihrem Kreditinstitut die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt haben: Wir prüfen die Möglichkeit einer Rückforderung. Diese hängt allerdings vom Zeitraum der Zahlung als auch von der Höhe der Summe ab.
Sprechen Sie uns in jedem Falle so schnell wie möglich an, damit wir für Sie tätig werden können.