Sie haben einen Kredit mit einer langen Zinsfestbindung bei einer Bank abgeschlossen und möchten aus dem Vertrag heraus, weil die aktuellen Zinsen niedriger sind?
Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf das Sonderkündigungrecht nach § 489 BGB haben und ob Sie Ihrer Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen müssen. Gemeint ist damit das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestbindungszeit.