Haben Sie zwischen 2010 und heute ein teures Immobiliendarlehen abgeschlossen und tragen Sie sich mit dem Gedanken, die Niedrigzinsphase zur Umschuldung zu nutzen, ermöglicht Ihnen dieses eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In dem Fall können Sie jederzeit laufende und auch bereits beendete Verträge widerrufen.
Die Prüfung, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und auch die Rückabwicklung sollten Sie in die Hände einer versierten Kanzlei legen, alles andere kann Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen:
Hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erläutern Ihnen, welche rechtlichen Folgen ein Widerruf haben kann.
Für Verbraucher: Eine Überprüfung der akzeptierten Widerrufsbelehrung kann sich für Sie auszahlen.
Der Gesetzgeber hat am 21.06.2016 dem ewigen Widerrufsrecht oder dem sogenannten Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehensverträgen ein Ende gesetzt:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können nur noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen rückwirkend angefochten werden.
Trotzdem können weiterhin Verträge, die nach dem 11. Juni 2016 bis heute abgeschlossen wurden, wirksam widerrufen werden, wenn keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Lassen Sie prüfen, ob auch Ihr Vertrag dabei ist.