Vermögensverwaltung ist Vertrauenssache

Vermögensverwalter treffen selbstständige Anlageentscheidungen für ihre Kunden:

Nach dem Wertpapiererwerb ist nicht der Anleger, sondern der Vermögensverwalter für die fortlaufende Verwaltung des Kundenportfolios verantwortlich
Es kommt vor, dass diese Anlageentscheidungen allerdings nicht mit dem Kundenprofil und seinen Anlagezielen übereinstimmen.

 

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Zweifel daran haben, dass

  • Ihre Beratung nicht ausführlich genug war
  • Ihre Anlageziele vor dem Abschluss der Vereinbarung nicht ausreichend integriert wurden
  • eine Integration der Anlage in die Struktur Ihres Gesamtvermögens fehlt
  • Sie hinsichtlich der steuerlich optimalen Gesamtgestaltung einer Vermögensanlagenicht beraten wurden
  • der Vermögensverwalter die konkreten Zugriffs- und Dispositionsmöglichkeiten über das ihm anvertraute Vermögen nicht in Ihrem Sinne nutzt
  • der Erwerb oder Abstoß bestimmter Anlageprodukte durch den Verwalter sinnvoll ist
  • der vereinbarte Umfang der Überwachung der Entwicklung Ihres Vermögens durch den Verwalter nicht angemessen ist

Wir prüfen Pflichtverletzungen aus der aktuellen Vermögensverwaltung sowie Schäden aus der Vergangenheit, die sich bei der Übernahme von Depots ergeben können. Dazu gehören auch Haftungsregelungen des Verwaltervertrages sowie Treuebruch- oder Missbrauchstatbestände gem. § 266 StGB.

Des Weiteren kontaktieren Sie uns bitte auch in Fällen der Pfändung von Vermögen oder in Todesfällen, die mit einer Vermögensverwaltung einhergehen.

Darauf sollten Sie bei der Wahl Ihres Vermögensverwalters achten

Es gibt kein einheitliches Berufsbild wie bei einem Bankkaufmann. Wichtig ist, durch Fachkompetenz muss Vertrauen aufgebaut werden.

  • Gibt es seriöse Anlagemöglichkeiten?
  • Können diese gewinnbringend in die Vermögensstruktur integriert werden?
  • Findet eine genaue Analyse steuerlicher Gegebenheiten statt?
  • Gibt es individuelle Verträge oder Konzepte "von der Stange"?

Es ist ratsam, sich durchaus Vergleichsangebote einzuholen - oder unseren Rat als erfahrene Fachkanzlei:

Denn eine Vermögensverwaltung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum - juristisch betrachtet, ist es ein Dauerschuldverhältnis, menschlich sollte auch die „Chemie“ stimmen.

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. Die Seite dient nur zu Präsentationszwecken. 

Kontakt & Anfahrt

Rechtsanwaltsbüro

Sabine Kleinke

Hohetorwall 1A

38118 Braunschweig

E-Mail: info@ra-kleinke.de

Telefon: 0531/40 03 81

Telefax: 0531/24 09 752

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

 

 

Bitte senden Sie uns keine fristgebundene Korrespondenz per E-Mail!

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.