Vermögensverwalter treffen selbstständige Anlageentscheidungen für ihre Kunden:
Nach dem Wertpapiererwerb ist nicht der Anleger, sondern der Vermögensverwalter für die fortlaufende Verwaltung des Kundenportfolios verantwortlich.
Es kommt vor, dass diese Anlageentscheidungen allerdings nicht mit dem Kundenprofil und seinen Anlagezielen übereinstimmen.
Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Zweifel daran haben, dass
Wir prüfen Pflichtverletzungen aus der aktuellen Vermögensverwaltung sowie Schäden aus der Vergangenheit, die sich bei der Übernahme von Depots ergeben können. Dazu gehören auch Haftungsregelungen des Verwaltervertrages sowie Treuebruch- oder Missbrauchstatbestände gem. § 266 StGB.
Des Weiteren kontaktieren Sie uns bitte auch in Fällen der Pfändung von Vermögen oder in Todesfällen, die mit einer Vermögensverwaltung einhergehen.
Es gibt kein einheitliches Berufsbild wie bei einem Bankkaufmann. Wichtig ist, durch Fachkompetenz muss Vertrauen aufgebaut werden.
Es ist ratsam, sich durchaus Vergleichsangebote einzuholen - oder unseren Rat als erfahrene Fachkanzlei:
Denn eine Vermögensverwaltung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum - juristisch betrachtet, ist es ein Dauerschuldverhältnis, menschlich sollte auch die „Chemie“ stimmen.