Es kann jeden täglich treffen: ein falsch geparktes Auto, eine Geschwindigkeitsüberschreitung ("Blitzen"), eine rote Ampel oder ein zu geringer Abstand auf der Autobahn. Rechtlich gesehen, handelt es sich in der Regel um eine geringfügige oder um eine definitive Ordnungswidrigkeit, die verfolgt wird, auch wenn zu Beginn oft nicht feststeht, wem die Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen ist:
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungsgeldern ("Strafzetteln") geahndet.
Die Bußgeldstelle verfolgt deren fristgemäße Zahlung, ohne zusätzliche Gebühren und Auslagen für den Betroffenen. Dieser muss innerhalb einer Woche den Betrag überweisen. Wird die Frist überschritten, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Ablauf dieses Bußgeldverfahrens ist in Deutschland immer gleich:
Der Bußgeldbescheid enthält
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch zu erheben - innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Erfolgt kein Einspruch, ist der Bescheid nach dieser Frist rechtskräftig und Sie haben zwei weitere Wochen Zeit zu zahlen.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keine Schuld trifft oder wenn Sie feststellen, dass der Bescheid falsche Angaben (z. B. ein falsches Kennzeichen) enthält, sollten Sie die Prüfung des Bescheides durch unsere Kanzlei in Erwägung ziehen.
Denn sollten wir eine Nichtigkeit des Bußgeldbescheides feststellen, kann dies z. B. im Hinblick auf den Eintrag möglicher Punkte (mit oder ohne Fahrverbot) im Verkehrsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eine wichtige Rolle spielen.
Wichtig für Sie ist es zu wissen, dass das Bußgeldverfahren nicht erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt:
Im Moment der Erfassung als Ordnungswidrigkeit wird der Prozess des Verfahrens in Gang gesetzt.
Deshalb raten wir Ihnen, sich gleich zu Beginn unseren Rechtsbeistand zu sichern: Selbstverständlich klären wir mit Ihnen das Für und Wider der möglichen Kosten auf, die auf Sie zukommen, sollten Sie Einspruch erheben.