Gerade im Bereich der Führerscheinsachen sind die maßgeblichen Sachverhalte immer wieder von subjektiven Feststellungen von Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessgeräte und Blitzautomaten bestimmt. Zugegeben: Nichts und niemand ist perfekt. Wenn sich aber dann ein Fehler eingeschlichen hat, sollte dieser nicht zu Ihren Lasten gehen. Jetzt kommt es darauf an, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.
Bevollmächtigen Sie uns, Einblick in die betreffende Bußgeld- oder Ermittlungsakte zu nehmen.
Diejenigen Fakten, die sich daraus ergeben, sollten dann Gegenstand Ihrer weiteren Entscheidungen sein.
Kontaktieren Sie uns auch in Fällen von Alkohol- und Drogenkonsum. Joint, Kiffen, Cannabis: Bei Marihuana-Konsum handelt es sich verkehrtsrechtlich um eine Ordungswidrigkeit, die - bei Erstkontrolle - mit 500 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird.
Verkehrsrechtlich gelten hier dieselben Vorschriften zum Führerscheinentzug wie bei einem Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss fährt. Als Ihre anwaltliche Vertretung in Führerscheinangelegenheiten haben wir das Ziel, die für Sie als unseren Mandanten günstigste Vorgehensweise zu ermitteln. Deshalb ist es auch in diesen Fällen angeraten, sich unseres fachlichen Beistandes so früh wie möglich zu sichern.
Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt Ihnen die formelle Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen.
Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung darüber, dass diese Fahrerlaubnis besteht. Geht Ihnen Ihr Führerschein verloren oder können Sie diesen bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigen, besteht jedoch weiterhin Ihre Fahrerlaubnis.
Wir beraten Sie in Führerscheinangelegenheiten zu Themen wie